Ein skurriler Fall des Oberlandesgerichtes Frankfurt, neue Bauvorhaben im Bistum Limburg, die Reise des Papstes ins Heilige Land und die Eröffnung des 9/11 Memorial Museum – um nur einige Ereignisse der vergangenen Woche anzusprechen.
- Seine erste Reise ins Heilige Land wird Papst Franziskus nicht als einziger religiöser Würdenträger antreten. Zur offiziellen Delegation, die vom 24. bis 26. Mai durch Jordanien, die West Bank und Israel reisen soll, gehören auch ein jüdischer Rabbi und ein muslimischer Imam. Sowohl Abraham Skorka als auch Oman Abboud kennt der Papst noch aus seiner Zeit in Buenos Aires. Er verdeutlicht damit seine Absicht, die Reise ins Heilige Land ins Zeichen interreligiösen Dialogs zu stellen.
- Weniger als eine Woche vor der Eröffnung des 9/11 Memorial Museum in New York wird Kritik am Inhalt eines Videos der geplanten Ausstellung laut. Der Vorsitzende des Council on American-Islamic Relations, Zead Ramadan, bemängelt, dass die Verwendung der Ausdrücke „islamistisch“ und „dschihadistisch“ auf eine Weise geschehe, die den Islam im Allgemeinen in einem schlechten Licht darstelle. Unterstützung findet er bei der Direktorin des Interfaith Centers New York, Reverend Chloe Breyer, die ebenfalls eine Überarbeitung des Videos über al-Quaida vorschlug. Das Museum gab an, keinen Grund zur Überarbeitung zu sehen.
- Der UN-Botschafter Israels, Ron Prosor, hat im Hauptsitz der Organisation in New York gefordert, dass der jüdische Feiertag Yom Kippur in die Liste der von den Vereinten Nationen anerkannten Feiertagen aufgenommen wird. Da die 10 von der UN gewürdigten Tage lediglich christliche und muslimische Feiertage umfasse, sei die Anerkennung mindestens eines jüdischen Feiertages angemessen, um nicht den Eindruck zu machen, die jüdische Religion solle diskriminiert werden.
- In Myanmar findet erstmals seit 19 Jahren wieder ein Treffen von Vertretern aller buddhistischen Schulen des Landes statt. Die staatliche Sangha Organisation konnte erstmals Vertreter aller neun in Myanmar präsenten Schulen zusammenbringen – auch um die anhaltende Diskriminierung muslimischer Rohingya durch Buddhisten zu diskutieren.
- Die Universität Gießen hat einer muslimischen Studentin untersagt, mit Burka an den Vorlesungen teilzunehmen. Der Lehramtsstudentin wurde mitgeteilt, dass mit einer Burka der „wissenschaftliche und interaktive Diskurs“ nicht möglich sei.
- Nachdem der Skandal um „Bischof Bling-Bling“ abgeflaut ist, plant des Bistum Limburg ein neues Bauvorhaben. Das Priesterseminar soll für fünf Millionen Euro saniert werden. Die Bauarbeiten sollen bereits im Juni beginnen. Einem neuen Skandal will man mit äußerster Transparenz in allen betroffenen Gremien entgegentreten.
- Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass sich das Urheberrecht bei Texten, denen eine göttliche Eingebung zugrunde liegt, auf den Verfasser des Textes bezieht. Anlass des Urteils war ein deutscher Verein, der Passagen aus einem Buch einer US-amerikanischen Psychiatrie-Professorin übernommen hatte, die nach eigener Angabe Botschaften von Jesus erhalten und niedergeschrieben hatte. Der Verein hatte argumentiert, da die Verfasserin angegeben habe, nicht die Urheberin des Textes zu sein, sei die Übernahme der Textpassagen legitim gewesen. Das Gericht widersprach dem jedoch mit dem Hinweis, dass auch diese „jenseitigen Inspirationen“ rechtlich gesehen dem menschlichen Empfänger zuzurechnen seien.